Ausgabe 04 - 2000berliner stadtzeitung
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Schutz vor Hund und Halter

Berliner Politiker diskutieren über eine neue Hundeverordnung

Hunde sind auch in der Berliner Politik ein Dauerbrenner. So beschäftigte sich das Abgeordnetenhaus seit 1989 mehr als 40 mal mit diesem Thema. Nach längerem Hin und Her verabschiedete das Abgeordnetenhaus im letzten Jahr eine veränderte Hundeverordnung. Mit dieser sollte es möglich werden, die auch in Berlin wachsenden Probleme mit aggressiven und gefährlichen Hunden und ihren unverantwortlichen Haltern besser in den Griff zu kriegen.

Allerdings waren nicht nur die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und PDS mit dem Ergebnis unzufrieden. Auch die Abgeordneten der SPD fanden die Änderungen wenig überzeugend, unterwarfen sich aber wie üblich den Vorstellungen des großen Koalitionspartners CDU. Die Kritiker sind der Auffassung, daß die geänderte Verordnung nicht ausreicht, um ein sozialverträgliches Zusammenleben von Menschen und Hunden durchzusetzen. Deshalb erarbeiteten die Abgeordnetenhausfraktionen von Bündnis 90/Grüne und der PDS Vorschläge für eine erneute Änderung der Hundverordnung.

Bündnis 90/Die Grünen fordern, daß Halter von Hunden mit einem Gewicht von mehr als 17 Kilo und einer Größe von mehr als 40 cm ihre Eignung zum Hundhalten durch ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Sachkundeprüfung nachweisen müssen. Hund und Halter sollen von einem außerbehördlichen, gebührenpflichtigen Hunde-TÜV auf ihre Sozialverträglichkeit geprüft werden. Des weiteren verlangt Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer obligatorischen Hundehaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung der Hunde mit einer neonfarbenen, nummerierten Plakette und einem eingepflanzten Mikrochip.

Die PDS lehnt diese Forderungen als zu weitgehend ab. Sie fordert, daß für das Halten bestimmter Hunde das Ablegen einer Sachkundeprüfung vorgeschrieben wird. Diese Sachkundeprüfung solle aber nur von Menschen verlangt werden, die sich einen Hund neu anschaffen oder deren Hund auffällig wurde.

Die SPD favorisiert die bayerische Lösung: Dort wurde 1992 eine Liste sogenannter "Kampfhunde"-Rassen erstellt. Für das Halten von Pitbull, Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Bandog und Tosu-Inu muß eine "sicherheitsrechtliche Erlaubnis zum Führen eines Kampfhundes" beantragt werden. Neun weitere Hunderassen sind ebenfalls als gefährlich eingestuft worden und sind genehmigungspflichtig. Wer einen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis hält, muß mit einer Geldstrafe bis zu 20000 Mark rechnen. Darüber hinaus unterliegen "Kampfhunde" sowohl in München als auch in Würzburg einem allgemeinen Leinen- und Maulkorbzwang.
Die SPD-Abgeordnete Heidemarie Fischer ist optimistisch, daß es gelingen wird, den Koalitionspartner CDU vom Sinn einer solchen Regelung zu überzeugen und noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Abgeordnetenhaus einbringen zu können.
Detlef Kundt

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