Ausgabe 07 - 1998berliner stadtzeitung
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Großvergnügungsstätte Kulturbrauerei genehmigt

Die Betroffenenvertretung sucht Kläger

Am Freitag, dem 3. April unterzeichnete das Bauamt Prenzlauer Berg die umstrittenen Bauanträge der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft (TLG) zur Kulturbrauerei. Jetzt soll dort ein Vergnügungszentrum entstehen, das dem Bedarf einer mittleren Großstadt gerecht wird: 1800 Kinoplätze mit Betrieb bis 2 Uhr morgens, eine Großdisco mit 800-1000 Plätzen, ein Varieté, ein großer Biergarten sollen zusätzlich zu den bisherigen Einrichtungen entstehen - insgesamt sollen dereinst rund 5000 Vergnügungswillige hier bis weit in die Morgenstunden ihr Geld ausgeben.

Die Entscheidung für die Genehmigung der Pläne nach ¤34 Baugesetzbuch fiel auf der Bezirksamtsitzung vom 31. März, dem Vernehmen nach denkbar knapp: die beiden PDS-Stadträte stimmten dagegen, der Stadtrat der CDU und der Bürgermeister der SPD dafür, die bündnis-grüne Baustadträtin enthielt sich - bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Bürgermeisters.

Rechtlich ist die Genehmigung höchst umstritten. Eine Vergnügungsstätte dieses Ausmaßes darf eigentlich nur in einem nicht für Wohnzwecke vorgesehenem Kerngebiet entstehen, das in einem Bebauungsplan ausgewiesen ist. Die Kulturbrauerei liegt jedoch in einem dicht bewohnten Sanierungsgebiet, ein Bebauungsplanverfahren wurde gestoppt, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die BVV Prenzlauer Berg einer Großvergnügungsstätte nicht zustimmen würde. In der Fachwelt herrscht die einhellige Meinung, daß hier eine Genehmigung nach ¤34 unzulässig ist, da dieser voraussetzt, daß sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der Nutzung die nähere Umgebung einfügt.

Normale Anwohner dürfen aber nicht klagen. Es müssen nach den bundesdeutschen Gesetzen schon Eigentümer von Nachbargrundstücken sein, die in ihren Eigentumsrechten gestört werden. Die Betroffenenvertretung Kollwitzplatz sucht dringend solche Eigentümer. Für eine Prozeßkostenkasse wurde bereits gesorgt, so daß das finanzielle Risiko minimal ist. Die Klagefrist beträgt ein Jahr, die BV hofft aber, früher zum Zug zu kommen und möglichst bald eine einstweilige Verfügung gegen die Baugenehmigung zu erwirken.

cs

Kontakt: BV Kollwitzplatz, fon 4 42 00 97

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